Jeder, der Profis für den privaten oder betrieblichen Umzug engagiert, kann von einer Versicherung seines Hab und Guts profitieren. Schäden in der Wohnung, im Treppenhaus oder beim Transport werden durch die Umzugsfirma versichert. Wichtig ist, dass, wenn der Schaden durch einen Spediteur oder einen Mitarbeiter verursacht wird, die Versicherung nur den Schaden deckt.
Wenn der Umzugskarton einzeln verpackt ist, sind Sie dafür verantwortlich, dass das Umzugsgut in dem Karton sicher und ordnungsgemäß geschützt ist. Die Umzugsversicherung haftet nur für von aussen sichtbare Schäden. Denken Sie daran, dass die Versicherung im Schadensfall nur den Zeitwert ersetzt, nicht den Einkaufswert. Tritt ein „unvermeidliches Ereignis“ ein, übernimmt das Umzugsunternehmen keine Verantwortung.
Unter unabwendbare Ereignisse fallen Naturgewalten wie starke Stürme, Erdbeben oder auch Blitze. Auch Unfallschäden, welche nicht vom Spediteur verursacht werden, werden nicht von der Versicherung des Umzugsunternehmens übernommen. Fährt beispielsweise ein Auto aus Fahrlässigkeit in den Umzugstransporter und verursacht Schäden, so hat der Spediteur keinerlei Haftung für diese. Um Ihr Umzugsgut für solch einen Fall zu versichern, muss eine zusätzliche Umzugstransportversicherung abgeschlossen werden.
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